Allgemeine Geschäftsbedingungen | RUN FOR LOVE – Kölns Single-Run

§ 1 Vertragsgegenstand
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Kunden, die Leistungen von MSO – Inh. Marius Schürmann in Anspruch nehmen genannt.

1.2 Zu den Kunden im Sinne von § 1.1 zählen Privatpersonen.
1.3 Der Vertrag wird zwischen dem Kunden und MSO Inh. Marius Schürmann, Sülzburgstraße 117, 50937 Köln, geschlossen (nachfolgend „Veranstalter“ genannt). Es besteht zudem die Möglichkeit, dass Dritte, durch Marius Schürmann beauftragte Personen, die Rolle als Veranstalter übernehmen.

§ 2 Leistungen
2.1 Der Veranstalter bietet dem Kunden die Teilnahme an einem Lauftreff speziell für Alleinstehende (Singles) an. 
2.2 Während des Laufs sind die Teilnehmenden selbst für die Wahrung ihrer Sicherheit verantwortlich. Eventuelle Unfälle, Verletzungen oder Schäden, die durch das Handeln der Teilnehmenden entstehen, gehen nicht zulasten des Veranstalters.

§ 3 Terminplanung
3.1 Eine Laufeinheit dauert in der Regel – entsprechend der Streckenlänge – 40 bis 60 Minuten.
3.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit sind nicht festgelegt und können jederzeit neu kommuniziert werden.
3.3 Die Buchung der Teilnahme an einem Lauftreff erfolgt über die Webseite www.runforlove.de oder über Partnerplattformen ausgewählter Aggregatoren – darunter Urban Sports Club GmbH und EGYM/Wellpass GmbH. Für alle Handlungen auf den o.g. Plattformen gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3.4 Zur Stornierung einer gebuchten Teilnahme über die Webseite www.runforlove.de gelten die dort genannten Bedingungen.

§ 4 Vergütung / Spezifische Kosten
4.1 Die Vergütung der Leistungen des Veranstalters richtet sich nach den Preisangaben auf der Webseite www.runforlove.de.
4.2 Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt via Stripe, über das Buchungssystem „eversports manager“ der Firma Eversports GmbH. Hier gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 5 Haftungsausschluss
5.1 Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die der Kunde durch Selbstüberschätzung seiner körperlichen Leistungsfähigkeit erleidet. Der Veranstalter haftet im Übrigen nur für eigenes Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit. Grundsätzlich ist jede Haftung ausgeschlossen, wenn der Kunde sich nicht an die Anweisungen des Veranstalters hält.
5.2Soweit Leistungen mit Mitteln Dritter erbracht werden, haftet der Veranstalter hierfür ebenfalls nicht.